E-Zigaretten-Steuer

Die Parteien SPD und CDU/CSU haben sich 2021 auf eine Besteuerung von Flüssigkeiten für E-Zigaretten geeinigt. Im Folgenden beantworten wir die von euch am häufigsten gestellten Fragen.

 

Wie heißt die Steuer?

Es handelt sich um das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), welches aber umgangssprachlich auch als E-Zigaretten-Steuer, Tabaksteuer oder Liquidsteuer bezeichnet wird. Wir bezeichnen sie im Folgenden als E-Zigaretten-Steuer.

 

Auf welche Produkte wird die E-Zigaretten-Steuer erhoben?

Auf alle Liquids, Aromen, Basen und Nikotinshots - egal ob mit oder ohne Nikotin.

 

Unterliegen nicht speziell für das Dampfen gekennzeichnete Produkte auch der E-Zigaretten-Steuer?

Lebensmittelaromen und auch reine Rohstoffe wie PG und VG unterliegen nach aktuellen Einschätzungen der Behörden auch der E-Zigaretten-Steuer, wenn sie zum Zwecke des Dampfens verkauft oder verwendet werden. Das bedeutet, im E-Zigarettenfachhandel wird der Liter PG oder VG in der letzten Stufe über 400,00€ kosten, wohingegen andere Geschäfte wie z.B. Apotheken oder Baumärkte diesen weiterhin für ca. 10,00€ anbieten können.

 

Wie hoch ist die E-Zigaretten-Steuer?

  • ab 01.07.2022 -> 0,16 €/ml = 1,60€ je 10ml
  • ab 01.01.2024 -> 0,20 €/ml = 2,00€ je 10ml
  • ab 01.01.2025 -> 0,26 €/ml = 2,60€ je 10ml
  • ab 01.01.2026 -> 0,32 €/ml = 3,20€ je 10ml


Mit der vorbenannten Staffel ist es aber leider nicht getan.

  1. Es kommt hinzu, dass die 19% Mehrwertsteuer erst nach der E-Zigaretten-Steuer aufgeschlagen werden, so dass z.B. auf 1,60€ E-Zigaretten-Steuer noch einmal 0,30€ Mehrwertsteuer anfallen und man effektiv bei einer Erhöhung von 1,90€ liegt.

  2. Des Weiteren werden sich die Produktions- bzw. Verpackungskosten für die Flaschen erhöhen, da nicht nur die bisherigen Warnhinweise und Beipackzettel, sondern zusätzlich noch eine Steuerbanderole angebracht werden muss.